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Gerichtliches Inkasso & Zwangsvollstreckung

Wenn außergerichtlich nichts mehr geht, eskalieren wir. Gerichtsbeschlüsse, EuMahnVO, Gerichtsvollzieher und Pfändung in 160+ Jurisdiktionen.

LEISTUNGEN / RECHTLICH

Das Gesetz ist präzise. Wir auch.

Rechtliche Forderungsbeitreibung geht nicht um Aggression. Es geht darum, das richtige rechtliche Instrument für die Jurisdiktion auszuwählen, korrekt einzureichen und effizient durchzusetzen. Ein deutscher Mahnbescheid kostet 32 EUR. Eine brasilianische Execução überspringt die Verhandlung. Eine australische Statutory Demand kostet 50 AUD und droht mit Unternehmensliquidation. Wir wissen, welches Instrument zu welcher Jurisdiktion passt.

RECHTSINSTRUMENTE NACH JURISDIKTION

Deutschland — Mahnbescheid

Automatisierter gerichtlicher Zahlungsbefehl. Elektronisch eingereicht. Kostet 32 EUR. Wenn der Schuldner nicht innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegt, wird er zu einem vollstreckbaren Titel. Keine Verhandlung erforderlich.

Frankreich — Injonction de payer

Schnellverfahren für Zahlungsbefehle über das Tribunal de Commerce. Vorangestellt wird eine mise en demeure (formelle Mahnung). Ohne Widerspruch innerhalb weniger Wochen in ganz Frankreich vollstreckbar.

Europäische Union — Europäischer Zahlungsbefehl

Ein Formular. 27 Mitgliedstaaten. Wenn der Schuldner nicht innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einlegt, ist der Befehl von Lissabon bis Tallinn vollstreckbar. Einreichungskosten: unter 100 EUR.

Brasilien — Execução de Título Extrajudicial

Direktvollstreckung — überspringt die Verhandlung vollständig bei Vorliegen eines unterschriebenen Vertrags. Das Gericht ordnet die Zahlung innerhalb von 3 Tagen an. Das BacenJud-System durchsucht gleichzeitig jedes Bankkonto in Brasilien.

Australien — Statutory Demand

Eingereicht unter Section 459E des Corporations Act. 21 Tage zur Befolgung. Bei Nichtbeachtung kann der Gläubiger die Auflösung des Unternehmens beantragen. Einreichungskosten: ca. 50 AUD.

Vereinigtes Königreich — Letter Before Action

Vorgerichtliches Protokoll gemäß Civil Procedure Rules. 14-30 Tage Antwortfrist. Bei Nichtbeachtung folgt eine Klage vor dem County Court oder High Court. Gesetzliche Zinsen zum Basiszinssatz + 8%.

Von der Mahnung zur Vollstreckung

Stufe 1 — Formelle Mahnung

Jurisdiktionsspezifische rechtliche Zahlungsaufforderung durch unseren lokalen Anwalt. Mahnung, mise en demeure, Letter Before Action — das Instrument, das in diesem Land rechtliches Gewicht hat.

Stufe 2 — Gerichtliche Einreichung

Zahlungsbefehl oder Klage beim zuständigen Gericht eingereicht. Wir übernehmen die Einreichung, die Gebühren und die Verfahrensanforderungen. Sie müssen nichts tun.

Stufe 3 — Urteil

Ohne Widerspruch: Versäumnisurteil. Mit Widerspruch: Wir prüfen, ob eine mündliche Verhandlung sinnvoll ist oder ob aus der gestärkten Position einer aktiven Klage verhandelt werden kann.

Stufe 4 — Vollstreckung

Urteilsvollstreckung durch lokale Mechanismen. Kontopfändung. Vermögensbeschlagnahme. Gerichtsvollzieher. Lohnpfändung, wo anwendbar.

Keine Überraschungen in der Höhe

Im Erfolgshonorar enthalten

Kosten vorab angegeben

Wir reichen niemals eine Klage ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung und eine klare Kostenschätzung ein. Rechtliche Eskalation ist ein Werkzeug, keine Falle. Wenn die Wirtschaftlichkeit keine Klage rechtfertigt, sagen wir Ihnen das.

Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt die Gerichtsgebühren?

Sie zahlen die Gerichtsgebühren im Voraus (vor Einreichung angegeben). Bei Erfolg sind diese Kosten in der Regel vom Schuldner erstattbar. Unser Erfolgshonorar gilt nur für beigetriebene Beträge.

Wie wählen Sie das richtige rechtliche Instrument aus?

Basierend auf Jurisdiktion, Forderungshöhe, Schuldnerprofil und verfügbaren Beweisen. Eine Forderung von 15.000 EUR in Deutschland geht über das Mahnverfahren. Eine grenzüberschreitende Forderung von 500.000 EUR nutzt den Europäischen Zahlungsbefehl. Wir passen das Instrument dem Fall an.

Was passiert, wenn der Schuldner dem Gerichtsbeschluss widerspricht?

Wir prüfen den Widerspruch. Unbegründete Einwände (häufig) werden verfahrensrechtlich behandelt. Begründete Streitigkeiten erfordern möglicherweise eine mündliche Verhandlung — wir beraten über Aussichten und Kosten vor dem Weitergehen.

Können Sie ein Urteil in einem anderen Land vollstrecken?

Ja. EU-Urteile sind in allen 27 Mitgliedstaaten vollstreckbar. Nicht-EU-Urteile erfordern möglicherweise lokale Anerkennungsverfahren — wir übernehmen diese über unser Anwaltsnetzwerk.

Wie hoch ist Ihre Erfolgsquote bei rechtlicher Eskalation?

85% kumulativ (einschließlich Fälle, die in der gütlichen Phase gelöst wurden). Fälle, die die rechtliche Eskalation erreichen, werden zu ca. 60-65% gelöst — das sind per Definition die schwierigeren Fälle.

"Die Richtlinie gab Ihnen Waffen. Sie ließen sie in der Schublade. Wir öffnen Schubladen."

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